Welche Unterstützung Sie erfahren können, wer Sie berät und vor allem, was Sie selbst unternehmen können, um wieder Arbeit zu finden, haben wir im Folgenden zusammengestellt.
Arbeitsuche: Keine Zeit verstreichen lassen!
Wenn Sie bereits im Vorfeld Kenntnis von Ihrer Kündigung erhalten, sollten Sie sich innerhalb von drei Werktagen per Telefon oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit (BA) arbeitsuchend melden. Dasselbe gilt für das Ende einer Ausbildung. Die Arbeitslosenmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich erfolgen.
Ein Faltblatt auf der Homepage der BA informiert über die Rechte und Pflichten, ist jedoch mit rund 80 Seiten recht umfangreich. Direkten telefonischen Kontakt bietet die bundesweit geschaltete, kostenpflichtige Hotline der BA.
Standortbestimmung: Potenziale kennen lernen
Vor der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz sollte eine gründliche Standortbestimmung vorgenommen werden: Was will ich, was kann ich, welche Qualifikationslücken möchte ich schließen?
Praktische Ratschläge zu den notwendigen Schritten für eine Wiederbeschäftigung sind in der Veröffentlichungsreihe "JOBPROFI - Strategien zur erfolgreichen Stellensuche und Bewerbung" der Bundesagentur für Arbeit enthalten, die sie 2003 herausgegeben hat. Die online abrufbare Broschüre JOBPROFI Trainingsprogramm bietet eine Hilfe zur Analyse der eigenen Situation auf dem Arbeitsmarkt und für die weiteren Schritte bei Ihrer Arbeitsuche.
Wer sich einen Überblick über den Arbeitsmarkt für besondere Personengruppen verschaffen möchte, erhält auf speziellen Seiten des Internetangebots der Bundesagentur für Arbeit nützliche Informationen:
Es gibt Informationsseiten für
- BerufsrückkehrerInnen,
- Jugendliche,
- Menschen mit Behinderungen,
- Ältere ArbeitnehmerInnen.
Stellensuche
Auf dem "Arbeitsmarktportal" der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Zugang zu einem umfassenden Spektrum von öffentlichen und privaten, regionalen und internationalen Stellenbörsen. Daneben steht das Online Stellenangebot der Arbeitsagentur für die eigenständige Suche zur Verfügung. Neben Angeboten, die zum angegebenen Beruf passen, werden bei der Suche auch Berufsalternativen vorgeschlagen.
Persönliche Unterstützung durch Information und Beratung bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den örtlichen Agenturen für Arbeit beziehungsweise bei den örtlichen Trägern der Grundsicherung für die Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II.
Bewerbung: Sprechen Sie für sich!
Bewerbungen müssen gründlich vorbereitet sein. Einen guten Eindruck davon, was in der Vorbereitung und für die spätere Selbstdarstellung zu beachten ist, gibt der JOBPROFI Bewerbungstrainer der Arbeitsagentur. Informationen zu speziellen Bewerbungstrainings erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Arbeitsagentur.
Weiterbildung: Kenntnisse erweitern
Für jede Branche und jeden Berufszweig gilt: Die Chancen auf einen dauerhaften Arbeitsplatz steigen mit guter beruflicher Qualifikation. Wo Lücken zwischen dem vorhandenen Wissen und Können und den aktuellen Anforderungen im Beruf bestehen, sollten diese durch entsprechende Fortbildung geschlossen werden.
Wollen Sie sich gezielt über Weiterbildungsangebote informieren, die helfen, vorhandene Wissenslücken zu schließen? Oder haben Sie Finanzierungsfragen? Über folgende Datenbanken im Internet können Sie diesen Fragen nachgehen. Sie sind dann auch besser vorbereitet für Beratungsgespräche bei der Arbeitsagentur oder bei Trägern von Weiterbildungseinrichtungen.
Eine Alternative: Selbstständig werden
Ein Großteil der Geschäftsgründungen erfolgt heute aus der Arbeitslosigkeit heraus. Frauen, die Arbeitslosengeld I beziehen, können ab 1. August 2006 spätestens drei Monate vor Ablauf des Leistungsbezugs einen Antrag auf Zahlung des Gründungszuschusses stellen, wenn sie durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden wollen. Der Gründungszuschuss in Höhe des bisherigen individuellen Arbeitslosengeldes wird für neun Monate gezahlt. Zusätzlich erhalten Existenzgründerinnen eine Sozialabgabenpauschale von monatlich 300,- Euro. Nach Ablauf der neun Monate ist eine Verlängerung um sechs Monate möglich (Stand: Juli 2006). Die bisherigen Förderinstrumente Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) und Überbrückungsgeld sind zum 30. Juni 2006 bzw. 31. Juli 2006 eingestellt worden, laufende Förderungen sind davon aber nicht betroffen.
Weiterführende Hinweise finden Sie
Auch Frauen, die das Arbeitslosengeld II erhalten, haben die Möglichkeit sich mit Unterstützung selbständig zu machen. Allerdings gelten für sie andere Bedingungen. Sie können ein so genanntes "Einstiegsgeld" bei der zuständigen Stelle (je nach kommunaler Regelung bei der ARGE oder der örtlichen Arbeitsagentur) beantragen. Es wird als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gewährt, darüber hinaus können Existenzgründerinnen zusätzliche Gelder z. B. für die Anschaffung von Betriebsmitteln erhalten.
Informationen zum Einstiegsgeld finden Sie
Wo Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden können, haben wir für Sie im Folgenden zusammengestellt. Sie finden die Stichworte: Finanzielle Leistungen - Beratungsadressen - Angebote der Arbeitsagentur für Frauen - Arbeitslosengeld II - Vermittlungsgutschein - Minijob.
Arbeitslos - was steht mir zu?
"Was? Wie viel? Wer?" ist der Titel eines Wegweisers für Arbeitslose, herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit. Darin sind sämtliche finanziellen Leistungen und Beihilfen der Arbeitsverwaltung aufgelistet.
Im "Merkblatt für Arbeitslose" sind die Rechte und Pflichten von Erwerbslosen aufgeführt. Wer beispielsweise Fristen bei der Meldung der Arbeitslosigkeit versäumt, muss Nachteile in Kauf nehmen. Das Merkblatt können Sie auch online über den Bestellservice der Arbeitsagentur ordern.
Die Änderungen bei den Leistungen für Arbeitslose mit Anspruch auf das Arbeitslosengeld II im März 2005 sind Thema der Broschüre "SGB II. Grundsicherung für Arbeitsuchende" der Bundesagentur für Arbeit. Sie finden darin die Informationen zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende, die alle Hilfen aus einer Hand bieten soll. Diese Informationen können Sie online lesen oder bei der Arbeitsagentur als Broschüre bestellen.
Wer berät?
Die örtlichen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit, die Agenturen für Arbeit, sind die erste Anlaufstelle für alle mit Arbeitslosigkeit zusammenhängenden Fragen, wie z. B. die Klärung möglicher Leistungsansprüche, die Förderung der beruflichen Weiterbildung oder die Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Bis Ende des Jahres 2005 wurde jede Agentur für Arbeit mit einem Kundenzentrum ausgestattet, das die Steuerung der einzelnen Anliegen vornimmt. Informationen über Ihre örtlich zuständige Arbeitsagentur in NRW finden Sie auf der Internet-Seite der Regionaldirektion NRW. Die örtliche Vermittlungsstelle der Arbeitsagentur finden Sie am schnellsten mit Hilfe Ihrer Postleitzahl im Ortsverzeichnis.
Was können Frauen von der Agentur für Arbeit erwarten?
Weil die Wege aus der Arbeitslosigkeit für Frauen oft anders sind als die der Männer, haben die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen und die örtlichen Agenturen für Arbeit eine Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Fragen Sie daher in der Beratung auch nach speziellen Angeboten für Frauen, gezieltem Service für Berufsrückkehrerinnen oder Wiedereinstiegskursen speziell für Frauen!
Mit dem Wegweiser "Frauen und Beruf - Fragen, Antworten, Tipps" bietet die Arbeitsagentur Frauen eine Hilfestellung zu Fragen des Wiedereinstiegs, der Bewerbung, Kinderbetreuung oder Arbeitslosigkeit nach der Elternzeit.
Ausführliche Informationen für alle Frauen - ob sie in den Beruf zurück wollen oder noch ganz am Anfang ihres Berufsweges stehen - bietet zudem die Broschüre "Frauen und Beruf", Heft 7, der Reihe "Beruf Bildung Zukunft" der Bundesagentur für Arbeit, die Sie in den Dienststellen der Arbeitsagentur direkt erhalten oder über den Bestellservice der Arbeitsagentur hier anfordern können. Geben Sie dazu das Stichwort "Frauen und Beruf" ein "Titelsuche" ein.
Arbeitslosengeld II, Hartz-Gesetze
Mit Einführung des neuen SGB II (Sozialgesetzbuch II) seit Anfang 2005 soll Arbeitsuchenden im Rahmen des Fallmanagements ein individuell zugeschnittenes Programm aktiver Eingliederungshilfen angeboten werden, das alle Instrumente des SGB III, aber auch Hilfen wie Schuldnerberatung umfasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Basisinformationen zu den Arbeitsmarktreformen im Internet zur Verfügung gestellt.
Eine durch Hartz IV erfolgte wichtige Veränderung ist, dass ehemals Sozialhilfe beziehende Frauen, die erwerbstätig sein können, in die aktive Arbeitsmarktpolitik des Bundes einbezogen worden sind. Als Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen haben sie Anspruch auf individuelle Beratung und Leistungen der Arbeitsförderung und sie sind zudem eigenständig rentenversichert.
Was bringt mir ein Vermittlungsgutschein?
Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II, die mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet sind und noch nicht vermittelt wurden, können von den Agenturen für Arbeit Vermittlungsgutscheine erhalten und damit - für sie selbst kostenfrei - private Arbeitsvermittlerinnen oder -vermittler einschalten. Anspruch auf den Vermittlungsgutschein haben auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einer Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt sind (Stand: Mai 2005). Weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier.
Was ist ein Minijob?
Als "Minijobs" werden geringfügige Beschäftigungen bezeichnet, d. h. Beschäftigungen mit einem Verdienst von nicht mehr als 400 Euro im Monat. Bis zur 400-Euro-Grenze ist das erzielte Einkommen bei den Beschäftigten steuer- und sozialabgabenfrei. Bei den sogenannten Midi-Jobs in einer Gleitzone zwischen 400,01 und 800 Euro steigen die Abgaben schrittweise an (Stand: Oktober 2005). Informieren Sie sich über die Details der Regelung am besten im persönlichen Beratungsgespräch oder lesen Sie die im Januar 2005 veröffentlichte Broschüre "Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone" aus dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, die Sie auch als gedruckte Broschüre online bestellen können. Ausführliche Informationen zu dem Thema finden Sie auch auf der Seite www.minijob-zentrale.de der Bundesknappschaft.