Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
  1. Frauen NRW

Redaktionelle Beiträge

Wer arbeitslos ist und Leistungen der Arbeitsverwaltung oder der für das Arbeitslosengeld II zuständigen Einrichtungen in Anspruch nehmen möchte, hat gegenüber diesen Rechte und Pflichten. Sie (und er) ist aber auf jeden Fall gefordert, selbst initiativ zu werden. Wichtig ist hierbei, die eigenen Arbeitsmarktchancen zu erkennen und zielgerichtete Schritte zur Wiederbeschäftigung zu unternehmen.

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