Frauen stellen heute mehr als die Hälfte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes - Tendenz steigend. 1999 ist das Landesgleichstellungsgesetz für Nordrhein-Westfalen - LGG - in Kraft getreten. Hiermit wurde ein einheitliches Recht für einen gleichstellungsorientierten öffentlichen Dienst in der Landesverwaltung und den Kommunen geschaffen. Mit der Verankerung der Frauenquote hat das Land Nordrhein-Westfalen dabei ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. Das Gesetz hat viele positive Entwicklungen in Gang gesetzt, um die beruflichen Chancen von Frauen zu verbessern und Männern und Frauen mit Familienaufgaben günstige Arbeitsbedingungen zu bieten. Über die Fortschritte gibt die LGG-Berichterstattung Auskunft. Sie belegt eine stärkere Frauenpräsenz, auch im höheren Dienst und bei der Besetzung von Führungspositionen. Sie zeigt aber auch, dass Frauen heute immer noch nicht auf allen Hierarchieebenen und in allen Aufgabenbereichen gleich vertreten sind.
