Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
  1. Frauen NRW

Lebensformen

Neben heterosexuellen Partnerschaften erfahren gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften eine zunehmende gesellschaftliche und rechtliche Akzeptanz. Durch das Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 ist es lesbischen Paaren heute möglich, beim Standesamt eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu begründen, in der sie sich zu einer gemeinsamen Lebensführung und etwa auch einem gegenseitigen Unterhalt verpflichten. Sie leben zunehmend mit Kindern in so genannten Regenbogenfamilien zusammen. Trotz vieler Fortschritte in den vergangenen Jahren, sind sie aber nach wie vor noch nicht in allen rechtlichen Bereichen gleichgestellt und nach wie vor gesellschaftlichen Diskriminierungen wegen ihrer sexuellen Ausrichtung ausgesetzt.

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