Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
  1. Frauen NRW

Zusammenleben der Generationen

"Das Alter ist weiblich", stellt Juliane Roloff vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung in Wiesbaden fest. Unterteilt man die 60-Jährigen und Älteren noch einmal in die Gruppe der jungen Alten (60-79-Jährige) und die der Hochbetagten (80 Jahre und älter) wird der Frauenüberschuss immer größer. Bereits für 2004 hat sie errechnet, dass auf 100 hochbetagte Männer 261 Frauen in dieser Altersgruppe kommen. Die weiter steigende Lebenserwartung der älteren Menschen wird vor allem bei den Frauen die Rentenbezugsdauer verlängern, so ein Fazit der Wirtschaftswissenschaftlerin, das sie mit einem Beispiel belegt: 2004 betrug die durchschnittliche Rentenbezugsdauer bei Männern 14 Jahre, bei Frauen knapp 20 Jahre.

 

Pflegebedarf

Der Witwenstand ist die dominante Lebensform der älteren Frauen; sie führen vorwiegend alleine einen Haushalt. Während Männer auch im Alter eher wieder heiraten oder eine Lebensgemeinschaft eingehen und so die Chance haben, von der in der Regel jüngeren Lebenspartnerin gepflegt zu werden, sind Frauen öfter auf Pflege durch jüngere Angehörige - meistens ihre Töchter - angewiesen. Doch die Pflegeleistungen von Frauen geraten immer häufiger in einen Vereinbarkeitskonflikt mit beruflichen Interessen. Dem wachsenden Pflegebedarf wird ein sinkendes häusliches Pflegepotenzial gegenüberstehen, und die Nachfrage nach außerfamiliären Pflegeleistungen und der Betreuung im Heim wird weiter steigen.


Weibliche Netzwerke

Der schweizer Soziologe François Höpflinger hat in diesem Zusammenhang die Beziehungen von Frauen zwischen verschiedenen Generationen untersucht und geprüft, inwieweit Frauen sich gegenseitig unterstützen können. Frauengenerationen weisen eine längere gemeinsame Lebensspanne auf als Männer, ganz einfach weil Mütter und Großmütter länger vorhanden sind als Väter und Großväter. Höpflinger spricht sogar von einer Feminisierung familialer Generationenbeziehungen in der zweiten Lebenshälfte. Aber der Anteil kinderloser älterer Frauen wird in Zukunft steigen, so dass Frauen im Alter zunehmend außerfamiliale weibliche Netzwerke benötigen.



Bürgerschaftliches Engagement älterer Frauen

Netzwerke könnten Frauen zum Beispiel durch ehrenamtliches Engagement aufbauen. Bislang haben Frauen eher informelle Organisationsformen gewählt, um sich sozial zu engagieren. Ihre ehrenamtlichen Leistungen waren damit kaum sichtbar, und so sind laut der Freiwilligensurveys des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Männer in höherem Maße freiwillig engagiert. Die geschlechtsspezifischen Unterschiede verringern sich jedoch. Insbesondere die 55- bis 64-jährigen Frauen haben von 1999 bis 2004 deutlich aufgeholt, zum Beispiel auch im Sport, bislang eine männliche Domäne des Ehrenamtes. Frauen können so nicht nur gesellschaftlich relevante Aufgaben übernehmen, sondern Lebensbedingungen mit gestalten. Die Facetten und Potenziale bürgerschaftlichen Engagements älterer Frauen wurden am Beispiel des Bundesmodellprojekts "Pflegebegleiter" untersucht. Freiwilliges Engagement in Deutschland 1999 - 2004,Ergebnisse des Zweiten Freiwilligensurveys, herausgegeben 2005 Projekt pflegeBegleiter. Begleitung für pflegende Angehörige: www.pflegebegleiter.de

 

Praxisbeispiele

Wohnpartnerschaften zwischen Senioren/-innen und Studierenden
Gemeinsames Wohnen von Jung und Alt bietet das Projekt "Wohnen für Hilfe" des Zentrums für Gerontologie der Universität zu Köln. Seniorinnen und Senioren stellen Wohnraum für Studierende zur Verfügung. Diese zahlen dafür keine Miete, sondern helfen im Alltag. Pro bezogenem Quadratmeter leistet der oder die Studierende eine Stunde Hilfe im Monat. Sowohl bei den Studierenden als auch bei den Senioren und Seniorinnen überwiegt der Frauenanteil. Ein ähnliches Projekt gibt es in Nordrhein-Westfalen auch in Münster.


Testament - Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung
Die demografischen Veränderungen der Gesellschaft erfordern im Familien- und Erbrecht in weit größerem Umfang als früher vom Gesetz abweichende rechtliche Regelungen. Für jeden Erwachsenen, insbesondere aber für Frauen, ist es wichtig, durch Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament vorzusorgen. In der Vorsorgevollmacht wird geregelt, wer als Vertretung handelt, wenn man krankheits- oder pflegebedingt selbst nicht mehr handeln kann.


Weitere Beiträge zum Thema

finden Sie im Kapitel "Zusammenleben der Generationen" (S. 249 - 323) des Handbuchs "Demografischer Wandel. Die Stadt, die Frauen und die Zukunft", das vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 herausgegeben worden ist.

(frauennrw.de, 28.2.2007)

 

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