Vor 60 Jahren wurde die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der deutschen Verfassung verankert. Nach heftigem Hin und Her im Parlamentarischen Rat und landesweiten Protesten von Frauen wurde im Januar 1949 beschlossen, den Passus "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" in die Verfassung aufzunehmen. Dies kann als der größte frauenpolitische Erfolg der Nachkriegszeit bezeichnet werden. Von den so genannten "Müttern des Grundgesetzes" kamen drei aus Nordrhein-Westfalen.
Gut drei Jahre nach der Kapitulation Deutschlands im Mai 1945 begann die Arbeit an einer neuen Verfassung. Deutschland war zerstört und in die vier Besatzungszonen der Siegermächte aufgeteilt. Die Alliierten hatten eine Politik der Entmilitarisierung, der Entnazifizierung und der Demokratisierung beschlossen. An diesem demokratischen (Wieder-)Aufbauprozess wollten die deutschen Frauen beteiligt sein. Ende 1945/Anfang 1946 wurden in vielen großen Städten so genannte Frauenausschüsse gegründet. Die alte Frauenbewegung, die ihre Aktivitäten 1933 mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten einstellen musste, lebte wieder auf.
Der Parlamentarische Rat, der am 1. September 1948 zusammentrat, bestand aus 65 Abgeordneten. In den von den westlichen Besatzungsmächten gegründeten Ländern waren Landtage eingerichtet und aus ihren Mitgliedern die Abgeordneten für den Parlamentarischen Rat gewählt worden. Der nordrhein-westfälische Landtag entsandte 14 Männer und drei Frauen nach Bonn. Neben Helene Weber (CDU), Helene Wessel (Zentrumspartei) und Friederike Nadig (SPD) gab es noch eine vierte Frau im Parlamentarischen Rat, die sich für die Verankerung der Gleichberechtigung in der neuen Verfassung als die entscheidende erweisen sollte: Elisabeth Selbert aus Hessen.
Jede der vier Frauen brachte viele Jahre beruflicher und politischer Erfahrung in den Bereichen Soziales, Familie und Frauen mit. Die Vorstellungen zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Historikerinnen und Historiker aus den Reden und dem politischen Wirken der vier Mütter des Grundgesetzes herausgefiltert haben, wirken aus heutiger Sicht zum Teil widersprüchlich. Sie müssen vor der damaligen gesellschaftlichen und rechtlichen Situation von Frauen gesehen werden. Es werden aber auch deutliche Unterschiede in den gleichstellungspolitischen Ansichten der vier Frauen erkennbar*. Helene Wessel, die als Fürsorgerin und Jugendpflegerin arbeitete, hatte eher traditionelle Vorstellungen zu Ehe und Familie. Gleichwohl war die Abgeordnete der Zentrumspartei der Auffassung, dass die Umgestaltung der Gesellschaft nur mit Hilfe der Frauen möglich sein würde. Helene Weber beschäftigte sich schwerpunktmäßig mit der Gleichstellung der Geschlechter und unterstützte die Forderungen nach Lohngleichheit und staatsbürgerlicher Gleichheit für Frauen. Die Lehrerin und CDU-Abgeordnete war ebenfalls vom tradierten Bild einer patriarchalischen Familienstruktur geleitet und begegnete einer vollen Gleichberechtigung der Frau im Ehe- und Familienrecht mit Zurückhaltung, um den "Eigenwert" der Frau zu bewahren. Auch die Wohlfahrtspflegerin und Sozialdemokratin Friederike Nadig setzte sich für die Gleichberechtigung von Mann und Frau und hier insbesondere für die Lohngleichheit ein. Aus heutiger Sicht am fortschrittlichsten in Sachen Gleichstellung war allerdings Elisabeth Selbert, ebenfalls SPD-Mitglied. Für die Juristin gehörte die Gleichberechtigung der Geschlechter zu den Menschenrechten.
*Die Ausführungen beziehen sich auf die angegebenen biographischen Quellen.
Im Herbst 1948 zeichnete sich ab, dass den Frauen in der neuen Verfassung nur die staatsbürgerliche Gleichheit garantiert werden sollte. "Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten" lautete die Formulierung, die die Abgeordneten für das Grundgesetz vorschlugen. Dies rief Elisabeth Selbert auf den Plan. Ihr war klar, dass dieser Satz Frauen nur das Wahlrecht und einige andere staatsbürgerlichen Rechte garantieren würde, nicht aber eine Gleichberechtigung im privaten oder gesellschaftlichen Bereich. Die Diskriminierung von Frauen im Familienrecht - das wusste sie als Rechtsanwältin, die sich in diesem Bereich spezialisiert hatte - würde bestehen bleiben. Ihr Gegenvorschlag "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" wurde zunächst von der Mehrheit im Parlamentarischen Rat abgelehnt. Auch ihre Geschlechtsgenossinnen unterstützten diese Formulierung am Anfang nicht, weil mit ihr das gesamte bestehende Familienrecht ins Wanken geraten würde.
In kürzester Zeit gelang es Elisabeth Selbert dann, die Öffentlichkeit und insbesondere die Frauenverbände zu mobilisieren. Sie reiste durch das Land und erläuterte auf Versammlungen die Bedeutung ihres Formulierungsvorschlages. Frauen aus Frauenverbänden, Gewerkschaften und Parteien forderten die Festschreibung "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" in der neuen Verfassung. Es gab Demonstrationen in Bonn, beim Parlamentarischen Rat gingen waschkörbeweise Protest-Briefe ein. Weibliche Abgeordnete aus allen deutschen Landtagen unterstützten Elisabeth Selberts Vorschlag.
Und wie verhielten sich ihre Mitstreiterinnen im Parlamentarischen Rat? Nach anfänglichem Zögern setzte sich Friederike Nadig gemeinsam mit Elisabeth Selbert für die Verankerung der umfassenden Gleichberechtigung ein. Auch Helene Weber und Helene Wessel befürworteten schließlich den weitergehenden Formulierungsvorschlag. Bei einer zweiten Beratung am 18. Januar 1949 wurde er vom Hauptausschuss übernommen und beschlossen. Nachdem acht Monate daran gearbeitet worden war, trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 in Kraft. Der erste Satz in Artikel 3, Absatz 2 lautet seitdem: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
In der neuen Verfassung wurde dem Bundestag in einer Übergangsregelung in Artikel 117 eine Frist von vier Jahren gesetzt, um alle dem Gleichberechtigungsprinzip entgegenstehenden rechtlichen Regelungen und Gesetze anzupassen. Davon betroffen war beispielsweise das Ehe- und Familienrecht, in dem die Vormachtstellung des Mannes noch verankert war. So hatte der Ehemann die Entscheidungsmacht in Familienangelegenheiten und das Recht, ein Arbeitsverhältnis seiner Frau wieder zu kündigen. Der Bundestag verzögerte jedoch eine Reform. Aufkommende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung in Artikel 117 musste das Bundesverfassungsgericht schließlich ausräumen. Es stellte 1953 klar, dass Männer und Frauen mit Ablauf der Frist auch im Bereich von Ehe und Familie gleichberechtigt seien. Nach und nach wurden dann einzelne Gesetzesregelungen - vielfach erst nach Anrufen der Gerichte - angepasst. Erst 1958 trat das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Kraft. Seit 1978 kann der Name der Frau zum gemeinsamen Ehenamen werden.
Seit 1994 ist der Staat zudem zur Durchsetzung der Gleichberechtigung verpflichtet. Die Formulierung von Elisabeth Selbert wurde im Zuge der Verfassungsreform um einen zweiten Satz ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Biografien
Helene Wessel
Helene Weber
Friederike Nadig
Elisabeth Selbert
Geschichtliche Hintergründe
(frauennrw.de, 22.12.2008)