Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
  1. Frauen NRW

Bedeutende gleichstellungsrelevante Regelungen

Gleichstellungsrechte waren von Anfang an Bestandteil des Europarechts. Der Gedanke der Gleichberechtigung von Frauen und Männern wurde bereits in die Römischen Verträge vom März 1957, die Gründungsverträge der Vorläuferin der heutigen Europäischen Union, aufgenommen. Mit dem 1999 in Kraft getretenen Amsterdamer Vertrag wurden das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und das Gebot der Gleichstellung der Geschlechter umfassend in den europäischen Verträgen verankert. Seit den siebziger Jahren erarbeitete die EU-Kommission zahlreiche Richtlinien zur Verwirklichung der Chancengleichheit der Geschlechter, die die Mitgliedstaaten in ihr nationales Recht übertragen müssen.

Gleichstellung von Frauen und Männern in europäischen Verträgen

Die europäischen Verträge bilden die wesentliche Grundlage für die Zusammenarbeit der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie tragen meist den Namen des Ortes, in dem sie verabschiedet wurden. In gleichstellungspolitischer Hinsicht besonders bedeutsam ist der 1997 verabschiedete und 1999 in Kraft getretene Vertrag von Amsterdam (hier zitiert als EGV). Mit ihm wurde die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu einer Hauptaufgabe der Europäischen Gemeinschaft (Art. 2 EGV). Zudem wurde hier erstmals das Bekenntnis zur Strategie des Gender Mainstreaming durch die Verankerung einer so genannten "Querschnittsklausel" (Art. 3 Ab. 2 EGV) festgeschrieben. Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung sollen bekämpft werden (Art. 13 Abs.1 EGV).

Der aktuellste europäische Vertrag ist der 2007 verabschiedete sog. "Reformvertrag", der Vertrag von Lissabon. Seine Hauptziele waren - nach Scheitern eines Vertrages über eine Verfassung für Europa - doch eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit für die Europäische Union zu erhalten. Er enthält gegenüber den vorherigen Verträgen neue Ziele und neue Zuständigkeitsverteilungen; es wurden aber auch bisherige Bestimmungen übernommen, z. T. neu strukturiert und nummeriert. Er besteht aus zwei Teilen, dem "Vertrag über die Europäische Union" (hier zitiert als EUV) und dem "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (hier zitiert als AEUV). Der Vertrag von Lissabon ist noch nicht von allen Mitgliedstaaten ratifiziert. Dies ist bis Ende 2009 geplant. Die gleichstellungspolitischen Grundsätze des Amsterdamer Vertrags und der nachfolgenden europäischen Verträge wurden bestätigt. Der Reformvertrag stellt die Gleichheit von Frauen und Männern als europäischen Grundsatz heraus (Art. 2 EUV) und die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist an herausgehobener Stelle als Ziel der Gemeinschaft verankert (Art. 3, Abs. 3 EUV). Der Lissabon-Vertrag bekräftigt auch die Verpflichtung zum Gender Mainstreaming (Art. 8 AEUV). Gegenüber dem Vertrag von Amsterdam, so Beate Rudolf in ihrem Beitrag bringe der Vertrag von Lissabon in Sachen Gleichstellung keine weiteren Fortschritte. Es fehle eine Vorschrift über die ausgewogene Repräsentanz in europäischen Institutionen und Organen. Zudem kritisierten Frauenorganisationen, dass eine rechtliche Grundlage zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf EU-Ebene - mit Ausnahme des Frauenhandels - nach wie vor fehle.

Einen guten Überblick über die Verankerung der Gleichberechtigung im Europarecht sowie die Bedeutung des Europäischen Gerichtshofes finden Sie im Handbuch "Frauen verändern EUROPA verändert Frauen", das vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen 2008 herausgegeben worden ist, im Beitrag von Beate Rudolf: Frauenrechte im Europarecht, S. 25 - 32.

Den Wortlaut der Artikel in den Europäischen Verträgen, die für die Gleichberechtigung von Relevanz sind, finden Sie im Handbuch "Frauen verändern EUROPA verändert Frauen" im Beitrag von Ulrike Schultz: Frauenrechte im EU-Recht, S. 81 - 86.

Eine Zeitleiste, in der die Entwicklung der Europäischen Union, die fortschreitende Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Europäischen Recht sowie die Entwicklung der Rechtsstellung von Frauen in Deutschland nebeneinander gestellt sind, finden Sie im Handbuch "Frauen verändern EUROPA verändert Frauen" im Beitrag von Ulrike Schultz: Zeitleisten: Die fortschreitende europäische Integration und die Entwicklung der Rechtsstellung von Frauen in Deutschland, S. 73 - 79.

 

Richtlinien

EU-Richtlinien sind Regelungen zur Angleichung einzelner Rechtsgebiete in den Mitgliedstaaten. Diese verpflichten sich, die Inhalte der Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Zu den für die Verwirklichung der Chancengleichheit der Geschlechter bedeutsamsten zählen die Entgeltrichtlinie von 1975, die Gleichbehandlungs- und Zugangsrichtlinie von 1976 und die Richtlinie zur sozialen Sicherheit von 1979. Die Richtlinien werden immer wieder ergänzt und aktualisiert. So zum Beispiel durch die 2004 verabschiedete Richtlinie für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Diskriminierungen beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (2004/113/EG), die der Gleichstellung der Geschlechter außerhalb der Arbeitswelt dient. Diese und drei weitere jüngere Antidiskriminierungsrichtlinien, die Diskriminierung aus unterschiedlichen Gründen behandeln - darunter auch aufgrund des Geschlechts - wurden in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umgesetzt. Ältere arbeitsrechtliche Richtlinien zur Gleichberechtigung von Frauen wurden 2006 in der Richtlinie zur "Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen" zusammengefasst.

Eine gute Zusammenfassung der gleichstellungspolitisch relevanten Richtlinien finden Sie im Handbuch "Frauen verändern EUROPA verändert Frauen" im Text von Sabine Berghahn: Und es bewegt sich doch ... Der Einfluss des europäischen Rechts auf das deutsche Arbeitsrecht, S. 205 - 221.

 

Weitere Informationen

Die Broschüre "Gleichstellungsrecht in der Europäischen Union" (PDF-Datei) erläutert die aktuellen Beschlüsse und Bestimmungen und fasst die europäischen Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern in einer chronologischen Zeitachse zusammen. (Stand Januar 2008)

Einen allgemeinen Überblick bietet auch die Broschüre "Geschlechtergleichstellungsrecht der EU" (PDF-Datei). (Stand September 2008)

Auf der Website "Gleichstellung von Frauen und Männern" sind Rechtsvorschriften und weitere Unterlagen der EU zum Thema Gleichstellung von Frauen und Männern aufgelistet.

Rechtliche Regelungen sowie Urteile zu den Themen Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit in der EU bietet eine Datenbank mit Suchfunktion des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

Wie das Land Nordrhein-Westfalen die europäische Gleichstellungspolitik unterstützt und nutzt, wird in der EU-Themenübersicht (PDF-Datei) des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration auf den Seiten 25 - 40 erläutert (Stand März 2009).

 

(frauennrw.de, 06.04.2009)

Zurück zur Übersichtsseite

Lesben

img_marginalie_lesben

 

Beratungsstellenfinder

Karte_NRW