Europäischer Rat
Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten zusammen. Er trifft sich mehrmals im Jahr an wechselnden Orten zu Gipfeltreffen und entscheidet über die Leitlinien der EU-Politik. An den Sitzungen nehmen auch die Außenministerinnen und Außenminister sowie die Präsidentin oder der Präsident der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments teil.
Der (Minister) Rat der Europäischen Union
Der Rat ist das politische Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Er besteht aus Ministerinnen und Minister der einzelnen Fachressorts der Mitgliedstaaten. Je nach Thema, zu dem eine Entscheidung gefällt werden soll, entsenden die Mitgliedstaaten ihre Ministerinnen oder Minister. Geht es beispielsweise um eine Regelung zur Gleichstellung der Frauen, nimmt die Frauenministerin der Bundesregierung am Rat teil. Die jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Runde des Ministerrates vertreten nationale Interessen.
Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament (EP) hat verschiedene Mitwirkungsrechte im Gesetzgebungsverfahren und bestimmte Kontrollrechte gegenüber Rat und Kommission. Es tagt sowohl in Straßburg als auch in Brüssel und hat künftig 736 Abgeordnete. Seit 1979 werden die Abgeordneten des EP durch die Bürger und Bürgerinnen der Mitgliedstaaten direkt gewählt. Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union hat eine festgelegte Anzahl von Abgeordneten.
Das Informationsbüro für Deutschland des Europäischen Parlaments stellt auf seinen Internetseiten die weiblichen Europaabgeordneten aus Deutschland vor.
Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter (FEMM)
Das Europäische Parlament hat einen eigenen Frauenausschuss, der in seiner jetzigen Form seit 1984 besteht. Er ist zuständig für die Gleichstellungsmaßnahmen in der EU und die Wahrung der Rechte der Frauen.
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission nimmt in der Europäischen Union in etwa die Funktionen einer Regierung wahr. Die EU-Kommission hat vor allem vier Aufgaben: Sie überwacht die Einhaltung und Durchführung der Europäischen Vertragswerke (sog. Hüterin der Verträge). Sie allein kann neue Rechtsakte initiieren und Vorschläge dazu machen; gegenüber dem (Minister) Rat und dem Parlament besitzt sie daher ein so genanntes Initiativmonopol. Sie führt die Beschlüsse der gesetzgebenden Gewalt, des Europäischen Parlaments und des Rates der EU, aus. Sie vertritt die Interessen der Europäischen Union in internationalen Organisationen.
Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen in Vilnius (Litauen)
Aufgabe des Instituts ist es, Fachwissen zur Verfügung zu stellen, die Kenntnisse über Gleichstellung von Frauen und Männern zu verbessern und die Sichtbarkeit des Themas zu erhöhen. Zudem soll es die Gemeinschaftsorgane und die Mitgliedstaaten im Bereich der Gleichstellung unterstützen. Dazu gehört die Förderung des Erfahrungsaustauschs auf europäischer Ebene, auch mit den Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen.
Europäischer Gerichtshof
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) gewährleistet, dass das EU-Recht in allen EU-Mitgliedstaaten auf die gleiche Weise ausgelegt und angewandt wird. Er urteilt nach Anrufung durch die EU-Kommission, ob sich die EU-Mitgliedstaaten und -Organe an die Rechtsvorschriften halten. Gleichzeitig fungiert er als Rechtsmittelinstanz für Klagen von Unternehmen und Privatpersonen. In zahlreichen Urteilen hat der EuGH die Rechte der Frauen in der Europäischen Union gestärkt.
Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen vertritt die regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften. Er setzt sich aus 344 Mitgliedern und einer gleichen Anzahl von Stellvertretern und Stellvertreterinnen zusammen. Aus Deutschland kommen 24 Mitglieder, davon zwei aus Nordrhein-Westfalen. Sie werden auf Vorschlag ihres jeweiligen Mitgliedstaats vom Rat auf vier Jahre ernannt. Die Mitglieder bleiben in ihrer Region tätig und treten lediglich zu Plenartagungen des Ausschusses oder Sitzungen der Fachkommissionen zusammen.
(frauennrw.de, 06.04.2009)