1949 wurde die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Grundgesetz verankert. Seitdem ist die rechtliche, gesellschaftliche und politische Gleichstellung von Frauen und Männern vorangetrieben worden. Aufgabe der Gleichstellungspolitik ist es, auf die Beseitigung von Diskriminierungen und auf die Chancengleichheit in allen Lebensbereichen - Gesellschaft, Familie und Beruf - hinzuwirken. Und in vielen Bereichen zeigen sich heute die Erfolge der Gleichstellungspolitik, so zum Beispiel in der Politik selbst: Immer mehr Frauen haben politische Mandate und sind so an der Entwicklung von Kommunen, Ländern und dem Bund beteiligt.
