Unter "sexualisierter Gewalt" versteht man sexuelle Nötigung bis hin zur Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch und organisierte Formen sexualisierter Gewalt ebenso wie "alltägliche" sexuelle Belästigungen. Dabei sind jegliche sexualisierte Gewalthandlungen als Übergriff auf die körperliche und seelische Integrität der Opfer zu sehen. Besonders sexueller Missbrauch von Mädchen und Jungen gefährdet deren Lebens- und Entwicklungsgrundlage und kann ihrer Seele auf lange Sicht extremen Schaden zufügen. Bei jeder Form sexualisierter Gewalt, die überwiegend von männlichen Tätern an Mädchen und Frauen begangen wird, spielt weniger sexuelles Verlangen als die Ausübung von Macht über die Opfer eine zentrale Rolle.
Im Jahr 2007 wurden in Nordrhein-Westfalen 12.634 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung angezeigt. Das Landeskriminalamt registrierte 1.644 Fälle der Vergewaltigung und schweren sexuellen Nötigung sowie 1.612 Fälle der sonstigen sexuellen Nötigung. Die Anzahl der Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern sank von 2.866 im Jahr 2006 auf 2.793 (- 73 Fälle oder 2,6 %) im Jahr 2007. Damit setzt sich der sinkende Trend seit 2003 fort.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass viele Übergriffe sexualisierter Gewalt unentdeckt bleiben. Besonders bei sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen schweigen die Opfer oft jahrelang - aus Scham, weil sie den Täter schützen wollen oder sie von ihm unter Druck gesetzt werden.
Sexualisierte Gewalt im Erwachsenenalter wird überwiegend von Frauen erfahren. Sie kann in allen Lebensbereichen vorkommen, zum Beispiel in Form von provokantem Anmachen auf der Straße, verbalen sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz, Telefonterror, sexualisierten Übergriffen durch Ärzte, Lehrer oder Therapeuten und Vergewaltigungen.
Dass nach wie vor Handlungsbedarf besteht, zeigt eine Studie zur "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen" im Auftrag des Bundesfamilienministeriums. Von 10.000 im Jahr 2003 befragten Frauen gab fast jede siebte an, seit dem 16. Lebensjahr Formen von sexueller Gewalt in strafrechtlich relevanter Form erlebt zu haben.
