Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
  1. Frauen NRW

Redaktionelle Beiträge

Täter und Opfer

Die meisten Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen ereignen sich laut der nordrhein-westfälischen Kriminalstatistik im sozialen Umfeld. Mehr als 61 Prozent der Opfern einer Vergewaltigung oder besonders schweren sexuellen Nötigung waren 2007 Verwandte oder Bekannte der Tatverdächtigen. In weiteren 16 Prozent der Fälle hatten Opfer und Tatverdächtige zumindest eine flüchtige Vorbeziehung.

Auch im Falle sexuellen Kindesmissbrauchs kommen die Täter häufig aus dem näheren Umfeld des Kindes. Sie sind Verwandte, Nachbarn, Freunde der Familie oder haben beruflich mit den Kindern zu tun.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird im Arbeitsalltag noch immer eher verharmlost als offen angesprochen. Sexuelle Belästigung ist laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz dann gegeben, "wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten (...) bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird." (§ 3 Abs. 4 AGG) Darunter fallen auch sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen. Oft werden hierbei Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt, berufliche Vorteile versprochen oder Nachteile angedroht, sollte das Opfer nicht auf die sexuellen Forderungen eingehen.

Laut der Studie des Bundesfamilienministeriums haben 22 Prozent aller befragten Frauen Situationen sexueller Belästigung in Arbeit, Schule oder Ausbildung seit dem 16. Lebensjahr mindestens ein Mal erlebt.

 

K. O. - Tropfen

Immer mehr Mädchen und Frauen werden Opfer von sexuellen Übergriffen oder Vergewaltigung nach so genannten K.O.-Tropfen. Diese flüssigen Substanzen sind fast geschmacks- und geruchlos und werden den Opfern heimlich in ein offen stehendes Getränk gegeben. Sie machen zuerst willenlos und leicht manipulierbar und führen schließlich zu Bewusstlosigkeit. Wenn die Opfer wieder erwachen, können sie sich gar nicht oder nur bruchstückhaft an die vergangenen Stunden erinnern. Problematisch ist, dass diese Substanzen immer leichter zugänglich und bei den Opfern nur sehr schwer nachweisbar sind. Der Aachener Frauennotruf hat im Jahr 2006 eine Präventionskampagne gegen K.O.-Tropfen gestartet. Mit den Informationen und Tipps sollen Mädchen und Frauen sich selbst besser schützen können.

 

Gesetzliche Grundlagen

Sexualstrafrecht und Sicherungsverwahrung

Die Rechtsnormen zum Sexualstrafrecht finden Sie im 13. Abschnitt (§§ 174 ff.) des Strafgesetzbuches. Bei bestimmten Straftätern ordnet das Gericht neben der Strafe die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, beispielsweise um die Bevölkerung vor weiteren schweren Sexual- und Gewaltdelikten zu schützen.

Gleichbehandlungsgesetz

Den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz regelt heute das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu schützen.

Das AGG, das eine Umsetzung von vier EU-Gleichbehandlungsrichtlinien sicherstellen soll, löst das seit 1994 geltende Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG) ab. Gegenüber dem BSchG wurde die Definition sexueller Belästigung in Umsetzung europäischer Vorgaben (Richtlinie 2002/73/EG) neu gefasst und die Schadensersatzansprüche Betroffener wirksamer ausgestaltet.

 

Hilfe für Opfer

Speziell geschulte Polizeibeamt/-innen

Um dauerhafte seelische Schäden möglichst zu verhindern, benötigen Opfer von Sexualstraftaten besonders schnelle und unbürokratische Hilfe. Nordrhein-Westfalen setzt daher für den Opferschutz und die Vermittlung von Opferhilfe speziell geschulte Polizeibeamtinnen und -beamte in jeder Polizeibehörde ein. Eine Hauptaufgabe der im Opferschutz tätigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten besteht darin, Netzwerke mit Hilfseinrichtungen wie Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen, der Organisation "Weisser Ring", Kirchen und anderen Institutionen auf regionaler Ebene zu initiieren und zu unterstützen. Mit Hilfe dieser Netzwerke kann einer von sexualisierter Gewalt betroffenen Frau schnell geeignete Hilfe angeboten werden.

Im Februar 2007 stellte das nordrhein-westfälische Innenministerium Broschüren zum Opferschutz und zur Opferhilfe mit aktuellen Anschriften von Hilfseinrichtungen sowie Telefonnummern aller Polizeibehörden zur Verfügung.

Frauen-Notrufe

Seit 1997 fördert das Land Nordrhein-Westfalen die sogenannten Frauen-Notrufe. Diese bieten in Form telefonischer und persönlicher Beratung Hilfen für Frauen und Mädchen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben. Sie unterstützen Betroffene durch akute Krisenintervention und helfen bei der Bewältigung von Traumata, die Folge einer - eventuell schon länger zurückliegenden - sexualisierten Gewalterfahrung sein können. Außerdem bieten sie psychosoziale Beratung und begleiten Betroffene zu Ärztinnen und Ärzten, klären Opfer darüber auf, was bei einem Strafverfahren auf sie zukommt und unterstützen diese bei ihren Gängen zur Polizei und zu den Gerichten.

 

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