Die Täter stammen überwiegend aus dem sozialen Umfeld der Opfer. Sie hegen den in der Regel nicht erfüllbaren Wunsch, mit ihnen eine Beziehung einzugehen, sie zu dominieren oder zu kontrollieren. Opfer können Männer und Frauen sein. Zumeist werden jedoch Frauen durch aufdringliche E-Mail- oder SMS-Nachrichten, durch Auflauern vor der Wohnung oder am Arbeitsplatz bedrängt. Diese Art der Annäherung wird von den Opfern als bedrohlich und unerträglich empfunden und beeinträchtigt sie in hohem Maße in ihrer Lebensgestaltung. Psychosomatische Gesundheitsprobleme wie chronische Angst- und Stresszustände, Schlafstörungen und Albträume sowie depressive Verstimmungen können die Folge sein. Wenn die Täter feststellen, dass ihre Bemühungen erfolglos bleiben, kann ihre Motivation leicht in Hass und Rachegefühle und damit in körperliche Gewalt bis hin zur Tötung ihrer Opfer umschlagen.
Seit März 2007 ist das beharrliche Nachstellen unter Strafe gestellt. Früher konnte die Polizei erst gegen die Täter vorgehen, wenn sie ihre Opfer bereits genötigt, bedroht, körperlich verletzt oder Hausfriedensbruch begangen hatten. Jetzt ist es bereits strafbar, unbefugt und beharrlich unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln Kontakt zum Opfer herzustellen. Es hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
Zur Unterstützung der Arbeit von Frauenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen hat die Frauenhauskoordinierung im Juni 2007 eine Rechtsinformation zum Stalking-Gesetz veröffentlicht.
Aufgrund des neuen Gesetzes kann die Polizei Stalking-Opfer jetzt besser schützen. Jede Polizeibehörde in Nordrhein-Westfalen verfügt über speziell geschulte Beamtinnen und Beamte für den Opferschutz, die Kontakte zu Hilfeorganisationen herstellen. Die Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen sind zudem gehalten, alle ihnen bekannt gewordenen Stalking-Fälle - unabhängig von ihrer Strafrelevanz - den jeweiligen Opferschutzbeauftragten zu melden, die sich in jeder Kreispolizeibehörde um die Opfer von Straftaten kümmern.