Zwangsheirat ist eine Eheschließung, zu der mindestens einer der zukünftigen Ehepartner durch Ausübung körperlicher oder psychischer Gewalt gezwungen wird. Auf diese Definition haben sich die Institutionen und Organisationen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, geeinigt. Wann eine Frau das Gefühl hat, zur Ehe gezwungen zu werden, kann allerdings nur sie selbst beurteilen. Und die Empfindung, zwangsweise verheiratet worden zu sein, kann sich im Lauf des Zusammenlebens mit dem zugewiesenen Partner ändern. Lockt zum Zeitpunkt der Hochzeit vielleicht noch die Möglichkeit, durch die angeordnete Ehe das Elternhaus verlassen zu können, mag der externe Druck, unter dem die Ehe eingegangen worden ist, später massiver erscheinen.
Zu unterscheiden sind
- Ehen, die in Deutschland geschlossen werden,
- Ehen, die im Herkunftsland einer in Deutschland lebenden Familie geschlossen werden und
- Ehen, für die Frauen aus dem Ausland nach Deutschland geholt werden
