Die Schwierigkeit der Begriffsbestimmung bringt es mit sich, dass deutschlandweit kaum verlässliche Zahlen über das Ausmaß an Zwangsverheiratungen vorliegen. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat durch Abfragen bei Frauen- und Mädchenberatungsstellen ermittelt, dass Zwangsverheiratung in der Beratungspraxis von Mädchen und Frauen vielfach thematisiert wird. Dabei meldeten die Einrichtungen jeweils Kontaktzahlen im niedrigen zweistelligen Bereich.
Frauen unterschiedlicher ethnischer und religiöser Gruppen betroffen
Zwangsverheiratungen kommen in unterschiedlichen religiösen und ethnischen Gruppen vor. In Deutschland überwiegen zahlenmäßig Türkinnen und Kurdinnen, da sie die größte Zuwanderungsgruppe im Bundesgebiet darstellen. Aber auch Albanerinnen, Afghaninnen, Kosovarinnen, Pakistanerinnen, Inderinnen und Marokkanerinnen werden mitunter zwangsweise verheiratet. Das Phänomen der Zwangsheirat beschränkt sich nicht - wie oft angenommen wird - auf den islamischen Kulturkreis, sondern kann beispielsweise vereinzelt auch Italienerinnen und Griechinnen oder Mädchen und Frauen aus dem buddhistisch-hinduistischen Sri Lanka betreffen. Sie müssen in den meisten Fällen die Schul- und Berufsausbildung abbrechen. Dem massiven Druck der eigenen Familie folgt die Abhängigkeit von Ehemann und Schwiegerfamilie.
Von Zwangsverheiratungen sind nicht nur Frauen betroffen, sondern zu einem geringeren Teil auch Männer.
Zwangsverheiratungen verstoßen gegen universelle Grund- und Menschenrechte, die ein selbstbestimmtes Leben und freie Partnerwahl garantieren. Seit Februar 2005 ist Zwangsheirat gemäß § 240 Absatz 4 Strafgesetzbuch (StGB) als besonders schwerer Fall der Nötigung unter Strafe gestellt. Das Strafmaß reicht von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Der "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat - Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz" (BT-Drs. 16/1035) des Bundesrates enthält einen eigenen und neuen Straftatbestand (§ 234b StGB-E "Zwangsheirat") mit einer Strafandrohung von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Der Gesetzentwurf muss allerdings noch im Bundestag verabschiedet werden. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen unterstützt diesen Gesetzesantrag.
Zudem soll durch eine Änderung des § 6 StGB die Straftat dem Weltrechtsprinzip unterstellt werden, um auch im Ausland geschlossene Zwangsverheiratungen in Deutschland strafrechtlich verfolgen zu können. Das ist nach der derzeitigen Rechtslage nicht möglich. In seinem zivilrechtlichen Teil stärkt der Entwurf die Rechte der Opfer von Zwangsverheiratung durch Verbesserungen im Ehe- und Unterhaltsrecht sowie im Recht der gesetzlichen Erbfolge.
Auch Änderungen im Aufenthaltsrecht könnten die Situation von Zwangsverheirateten verbessern. Derzeit ist es im Regelfall erst nach zwei Jahren Ehe möglich, eine eigenständige, eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Als kurzfristige Lösung hat die Gleichstellungs- und Frauenminister/-innenkonferenz (GFMK) im März 2006 in Hamburg die Bundesregierung aufgefordert, in den vorläufigen Anwendungshinweisen zum Aufenthaltsgesetz klarzustellen, dass die Flucht aus einer Zwangsehe eine besondere Härte im Sinne der §§ 31 und 37 Aufenthaltsgesetz darstellt.
Die Landesregierung hat am 9. Oktober 2007 das zehn Punkte umfassende Handlungskonzept zur Bekämpfung von Zwangsheirat beschlossen. Dieses Eckpunktepapier ist ein wichtiges Instrument der Landesregierung zur Verbesserung des Schutzes und der Hilfeangebote für Opfer von Zwangsheirat. Mit der neu eingerichteten Online-Beratung zum Schutz vor Zwangsheirat wurde bereits ein spezielles, mehrsprachiges Beratungsangebot geschaffen. Ein wirksamer Opferschutz soll auch durch die Schwerpunktsetzung auf Prävention, die Intensivierung der Kooperation zwischen allen beteiligten Personen und Institutionen und das gemeinsame Handeln mit den Migrantenselbstorganisationen verwirklicht werden.
Ihre Freiheit - seine Ehre
Seit November 2006 führt die Landesregierung in Zusammenarbeit mit Migrantenselbstorganisationen eine Öffentlichkeitskampagne zum Thema Zwangsheirat durch. Kernstücke sind ein Internetaufruf und eine Postkartenaktion mit positiven Beispielen unter dem Motto: "Ihre Freiheit - seine Ehre". Prominente Persönlichkeiten aus Medien, Wirtschaft und Kultur, wie Seyran Ates, Sabine Christiansen oder Alice Schwarzer unterstützen die Kampagne.
Online-Beratung
Ab Juni 2007 bietet Nordrhein-Westfalen eine Online-Beratung für Mädchen und Frauen an, die von Zwangsheirat bedroht oder betroffen sind. Hier können sich junge Frauen und Mädchen, die unter der Kontrolle und der Beobachtung ihrer Familie stehen, anonym und unkompliziert Rat und Hilfe holen. Das Mädchenhaus Bielefeld, das die Beratung anbietet, informiert auf einer mehrsprachigen Homepage über rechtliche Fragen, Hilfemöglichkeiten und Handlungsoptionen. Auch betroffene junge Männer können sich hier Rat und Hilfe holen.
Hilfe auf regionaler Ebene
Das Land unterstützt auch regionale Maßnahmen zur Bekämpfung von Zwangsheirat. Im Rahmen der Förderung örtlicher Runder Tische gegen häusliche Gewalt werden seit 2005 Mittel für Projekte zur erzwungenen Ehe zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei etwa um Lesungen, Workshops und Theaterstücke an Schulen.
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