Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
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Land Nordrhein-Westfalen vergibt zum sechsten Mal fünf Stipendien für Bildende Künstlerinnen mit Kindern

Pressemitteilung vom 23.01.2008

Die Staatskanzlei teilt mit:

Fünf Stipendien für Bildende Künstlerinnen mit Kindern vergibt das Land Nordrhein-Westfalen erneut in diesem Jahr. Das bundesweit einmalige Stipendium berücksichtigt die Lebensbedingungen von Künstlerinnen, die durch ihre Kinder weitgehend an ihren Wohnort gebunden sind. Im Unterschied zu anderen Stipendien des Landes brauchen die ausge­wählten Künstlerinnen ihren Aufenthaltsort nicht zu wechseln, um das Stipendium wahrzunehmen. Kulturstaatssekretär Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff sagte dazu heute (23. Januar 2008) in Düsseldorf: "Die Reso­nanz auf das alle zwei Jahre ausgeschriebene Stipendium belegt, dass der Bedarf an Fördermöglichkeiten, die gezielt auf die Bedingungen von Künstlerinnen mit Kindern zugeschnittenen sind, nach wie vor groß ist."

Die Stipendiatinnen erhalten fünf Monate lang 1000 Euro und können an ihrem jeweiligen Wohnort künstlerisch arbeiten. Wie in den Jahren zuvor werden erneut fünf Stipendien ausgeschrieben, deren Auszahlung ab dem 1. August beginnt. Bewerben können sich in Nordrhein-Westfalen lebende und arbeitende Bildende Künstlerinnen mit mindestens einem Kind unter 14 Jahren. Einsendeschluss für die Bewerbungsunterlagen ist der 27. Mai 2008.

Über die Auswahl der Stipendiatinnen entscheidet eine jeweils wech­selnde Fachjury. Das Frauenkulturbüro Nordrhein-Westfalen übernimmt im Auftrag der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen wie in den Jahren zuvor die Organisation der Stipendienvergabe.

Die Bewerbungsunterlagen sind unter www.frauenkulturbuero-nrw.de oder per E-Mail: info@frauenkulturbuero-nrw.de erhältlich.

Auskünfte erteilt:
Frauenkulturbüro NRW e.V.,
Fabrik Heeder,
Virchowstraße 130,
47805 Krefeld,
Tel: 02151/ 39 30 25,
Fax:02151/ 31 32 19.

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