Pressemitteilung vom 02.05.2008
"Gewalt in der Familie ist keine Privatsache. In vielen Fällen rufen Nachbarn die Polizei - und das ist auch richtig so", sagten Innenminister Dr. Ingo Wolf und Frauenminister Armin Laschet heute (2. Mai 2008) in Düsseldorf. Die Minister stellten die neuesten Zahlen zur häuslichen Gewalt in Nordrhein-Westfalen vor. Rund 20.400 Mal war die Polizei in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr wegen häuslicher Gewalt im Einsatz. Über 9.660 Wohnungsverweise und Rückkehrverbote verhinderten Eskalationen in den Familien. Im Vergleich dazu gab es in 2002, dem Jahr des Inkrafttretens der polizeilichen Eingriffsermächtigung, 14.300 Vorfälle und 4.894 Wohnungsverweise. Damit hat sich die Zahl der Wohnungsverweisungen von 2002 bis Ende 2007 verdoppelt.
"Diese Zahlen belegen, dass häusliche Gewalt heute anders wahrgenommen und bewertet wird als noch vor einigen Jahren. Immer mehr Betroffene, es sind ganz überwiegend Frauen, überwinden ihre Scham und zeigen den prügelnden Partner bei der Polizei an. Und auch die Nachbarschaft schaut weniger weg", erklärte Minister Laschet. "Lassen Sie die Opfer nicht allein. Informieren Sie die Polizei. Nur durch konsequentes Einschreiten der Polizei spüren die Täter unmittelbar, wie sie durch ihr Handeln ihre Familien zerstören", stellte Wolf fest. Häusliche Gewalt bedeute nicht nur "Streitigkeiten", sondern es handele sich dabei um Straftaten, für die der Täter verantwortlich gemacht werden müsse.
Bei den im letzten Jahr begangenen Straftaten ging es in den meisten Fällen um Körperverletzung (12.886), Bedrohung (2.838) und Sachbeschädigung (1.047) sowie sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (215). "Häusliche Gewalt muss frühzeitig gestoppt werden. Gewalt darf nicht toleriert werden", sagte Wolf. Fest steht: "Wer schlägt, muss gehen!"
Laschet: "Häufig ist die betroffene Frau hin- und hergerissen zwischen der Angst vor weiteren Bedrohungen und Misshandlungen und der Hoffnung auf Besserung der Beziehung. Oft finden sie nicht den Mut, ihren Partner zu verlassen, da sie die Konsequenzen fürchtet, die er ihr für den Fall der Trennung angedroht hat. Deshalb muss dem Opfer häuslicher Gewalt ein Ausweg aus dieser Situation aufgezeigt werden. Diese Unterstützung bieten die Einrichtungen der Fraueninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen in vorbildlicher Art und Weise. Gleichzeitig muss dem Täter aber auch deutlich vor Augen geführt werden, dass der Staat Gewalt in der Familie nicht toleriert".
Die Polizeibeamten verweisen den Täter aus der Wohnung und verbieten ihm in der Regel für zehn Tage, die Wohnung wieder zu betreten. Außerdem informieren sie die Opfer vor Ort über ihre rechtlichen Möglichkeiten und über geeignete Beratungsstellen. Auf Wunsch der Betroffenen werden erste Kontakte zu Hilfeeinrichtungen hergestellt.
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