Interessierte Projektträger können sich bis zum 18. Juli bewerben
Öffentliche und private Einrichtungen, die Frauen (und Männern) beim Wiedereinstieg in den Beruf helfen wollen, können jetzt wieder eine finanzielle Förderung durch das Land beantragen. Die Projekte müssen regional zwischen Kommune, Arbeitsverwaltung und Bildungseinrichtungen abgestimmt sein. Das Land regt damit neue Aktivitäten an, mit denen die Situation von Berufsrückkehrenden strukturell verbessert und das Thema "Wiedereinstieg" vor Ort mit Leben erfüllt wird .
In der Mehrzahl sind es heute noch die Frauen, die ihre Berufstätigkeit unterbrechen, um Kinder zu erziehen oder Angehörige zu pflegen. Die Rückkehr in den Beruf gestaltet sich jedoch oft schwierig, obwohl diese Frauen mit ihrer Motivation und häufig hohen Qualifikation ein wichtiges Potenzial für den Arbeitsmarkt darstellen. Daher hat das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration von Nordrhein-Westfalen (MGFFI) im vergangenen Jahr mit Pilotprojekten die Landesinitiative "Netzwerk W" gestartet. Der Wiedereinstieg in den Beruf wurde an 15 Standorten durch Netzwerke aus arbeitsmarkt-, gleichstellungs- und bildungspolitischen Akteurinnen und Akteuren unterstützt.
Nach der erfolgreichen Pilotphase setzt das MGFFI die Landesinitiative "Netzwerk W" auch in 2008 fort. Alle kommunalen und freien Träger sind aufgefordert, ihr Interesse an der Teilnahme zu bekunden. Die auf Grundlage der eingereichten Interessenbekundungen ausgewählten Träger werden vom MGFFI zur Abgabe eines Antrags aufgefordert. Mit der Koordinierung ist das Zentrum Frau in Beruf und Technik in Castrop-Rauxel beauftragt. Es berät Projektträger auch bei der Antragstellung. Ansprechpartnerin ist Cornelia Schlebusch, schlebusch@zfbt.de. Abgabefrist für die Interessenbekundung ist der 18.07.2008.
(frauennrw.de, 25.06.2008)