Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
  1. Frauen NRW

50 Jahre Gleichberechtigungsgesetz

Leitbild der Hausfrauenehe blieb aber noch bis 1977 bestehen

Vor 50 Jahren, am 1. Juli 1958, trat das "Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts", das so genannte Gleichberechtigungsgesetz, in Kraft. Es verbesserte insbesondere die rechtliche Situation von Ehefrauen. Bis dahin war das Familienrecht stark von einem patriarchalischen Ehe- und Familienverständnis geprägt. Der Ehemann wurde als das Oberhaupt der Familie angesehen, dem das Recht zustand, in allen ehelichen und familiären Angelegenheiten in letzter Instanz zu entscheiden. Die Ehefrau war demgegenüber gesetzlich verpflichtet, den Haushalt zu führen.

Der Ehemann verwaltete auch das Vermögen der Frau

Der Mann verwaltete zudem das Vermögen der Eheleute, auch das von seiner Frau in die Ehe eingebrachte oder durch Erwerbstätigkeit verdiente Geld. Und er verfügte allein über die daraus erwachsenen Zinsen. Einer beruflichen Tätigkeit konnte die Ehefrau ohnehin nur nachgehen, wenn diese mit ihren ehelichen und familiären Pflichten vereinbar war. War dies nach Ansicht des Ehemannes nicht der Fall, konnte er das Arbeitsverhältnis seiner Ehefrau kündigen.

Zugewinngemeinschaft eingeführt

Das Gleichberechtigungsgesetz schaffte 1958 dieses Kündigungsrecht des Ehemannes ab und änderte auch das eheliche Güterrecht. Ab sofort galt ohne Ehevertrag die Zugewinngemeinschaft: Alles, was den Ehepartnern vor der Eheschließung gehört hat, bleibt auch danach jeweils im Besitz des Einzelnen. Das Vermögen, das die Eheleute gemeinsam während der Ehe erwirtschaften, wird bei ihrer Auflösung durch zwei geteilt.

Letztentscheidungsrecht des Mannes noch unangetastet

Unangetastet blieb allerdings das sog. Letztentscheidungsrecht des Mannes: Bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern galt nach wie vor der "Stichentscheid" des Vaters. Er behielt also das letzte Wort bei der Kindererziehung. Erst das Bundesverfassungsgericht erklärte dies ein Jahr später auf Betreiben des Juristinnenbundes für verfassungswidrig.

Leitbild der Hausfrauenehe blieb noch bestehen

Auch ermöglichte das Gleichberechtigungsgesetz den Frauen noch nicht, ohne Erlaubnis ihre Mannes erwerbstätig zu sein. Dies änderte sich erst mit der Reform des Ehe- und Familienrechts im Jahr 1977 und dem Abschied vom Leitbild der Hausfrauenehe. Es wurde ersetzt durch das Partnerschaftsprinzip, mit dem es in der Ehe keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung mehr gibt.

(frauennrw.de, 10.07.2008)

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