Pressemitteilung vom 5.8.2008
"Das Landesgleichstellungsgesetz hat eine positive Entwicklung in Gang gesetzt. In der Landesverwaltung sind Frauen immer stärker vertreten, allerdings ist das Gleichstellungsziel noch nicht durchgängig in allen Bereichen und auf allen Ebenen erreicht", sagte Minister Armin Laschet heute (5. August 2008) anlässlich der Vorstellung des Zweiten Berichts zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen.
Das 1999 in Kraft getretene Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) gilt für die gesamte Landesverwaltung und die Kommunen. Ziele des Gesetzes sind die Förderung von Frauen zum Abbau bestehender Benachteiligungen sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer und Frauen.
In der Landesverwaltung sind im mittleren Dienst inzwischen knapp zwei Drittel Frauen beschäftigt, im gehobenen Dienst beträgt der Frauenanteil rund 50 Prozent. In beiden Laufbahngruppen besteht keine Unterrepräsentanz mehr. Auch im höheren Dienst konnten erfreuliche Fortschritte erzielt werden. Mit einer Steigerung um knapp 3 Prozentpunkte auf 39,6 Prozent vom Jahr 2003 zum Jahr 2006 (Stichtag: 31.10.2006) ist hier erneut der stärkste Zuwachs an weiblichen Beschäftigten zu verzeichnen. Laschet: "Dies ist - nicht nur aus frauenpolitischer Sicht - ein wichtiger Fortschritt."
Die stärkere Frauenpräsenz zeigt sich ebenfalls bei der Besetzung von Führungspositionen. Gerade in den Ämtern "in der Fläche" (z.B. Finanzverwaltung, Bezirksregierungen, Polizei, Umweltverwaltung) konnten Frauen enorm aufholen. Bei den "Dienststellenleitungen" stieg ihr Anteil um 18,8 Prozentpunkte auf rund 35 Prozent, bei den "stellvertretenden Dienststellenleitungen" sogar um 23,4 Prozentpunkte auf über 41 Prozent.
Nachholbedarf gibt es noch bei den Hochschulen. Bei den Professuren sind zum Stichtag 31.10.2006 nur 14,8 Prozent von Frauen besetzt. Dennoch konnte auch hier gegenüber 2003 eine Steigerung um zwei Prozentpunkte erzielt werden. Mit dem sukzessiven Ausbau der Gleichstellungsförderung an Hochschulen durch das Wissenschaftsministerium bekommt diese Entwicklung weiteren Rückenwind. So weisen die aktuellen Zahlen aus dem Wissenschaftsministerium für 2007 einen erneuten Anstieg auf durchschnittlich 15,5 Prozent aus. Einige Hochschulen sind sogar schon sehr viel weiter, allen voran die Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg mit einem Professorinnenanteil von 22,4 Prozent.
In den leitenden Funktionen der Ministerien erhöhte sich der Frauenanteil inzwischen auf 26,5 Prozent.
"Damit steht der öffentliche Dienst zwar immer noch erheblich besser als die Wirtschaft dar. Wenn wir weiterhin Vorreiter und Vorbild in Sachen Gleichstellung sein wollen, dürfen wir aber jetzt nicht nachlassen. Ziel ist es, die vielen bestens ausgebildeten Frauen im Landesdienst in Zukunft noch konsequenter zu unterstützen, damit sie ihre Potenziale für sich und ihren Arbeitgeber so gut wie möglich nutzen können", so Minister Laschet. "Die konsequente Anwendung der rechtlichen Regelungen und eine kluge Personalführung und Personalentwicklung müssen dabei ineinander greifen."
Attraktive Arbeitsbedingungen seien gerade auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels eine zentrale Voraussetzung, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten.
Hier könne der öffentliche Dienst des Landes mit vorbildlichen Lösungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie punkten. Angebote zur Arbeitszeit, Teilzeit und Beurlaubungen oder Arbeitszeitmodelle wie z.B. die (Tele-) Heimarbeit griffen die Flexibilisierungsbedürfnisse junger Familien auf und würden dementsprechend gut angenommen. Es seien aber immer noch vor allem Frauen, die zugunsten der Familie ihre Arbeitszeit reduzierten. Familienbedingte Teilzeit werde zu 86,6 Prozent von Frauen und nur zu 13,4 Prozent von Männern in Anspruch genommen. Das sei nicht im Sinne des Gesetzes.
Minister Laschet: "Das Landesgleichstellungsgesetz zielt ausdrücklich auf die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer und Frauen und damit auf eine gleichberechtigte und gemeinsame Verantwortung. Hier stehen wir vor der Herausforderung, Männer noch sehr viel stärker zu motivieren, das Angebot, das zur Verfügung steht, auch zu nutzen."
Die Landesregierung berichtet dem Landtag alle drei Jahre über die Umsetzung des LGG in der Landesverwaltung. Der jetzt vorgelegte zweite Bericht umfasst den Zeitraum vom 01. Januar 2004 bis zum 31. Oktober 2006.
Die Schwerpunktthemen des Berichts sind:
Der Bericht steht auf der Homepage des MGFFI unter www.mgffi.nrw.de zum Downloaden bereit. Im Herbst erfolgt die Veröffentlichung als Broschüre und die Herausgabe eines Faltblatts mit den wesentlichen Ergebnissen.