Vermögen soll gerechter aufgeteilt werden
Das Vermögen, das ein verheiratetes Paar während der Ehe gemeinsam geschaffen hat, soll zukünftig gerechter verteilt werden. Für eine entsprechende Reform des Zugewinnausgleichs hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries einen Gesetzentwurf vorgelegt, der am 20. August vom Bundeskabinett beschlossen worden ist. In die Vermögensberechnung sollen auch Schulden einfließen, die vor der Ehe bestanden haben und während dieser abgebaut worden sind. Bisher blieb dieses so genannte "negative Anfangsvermögen" beim Zugewinnausgleich unberücksichtigt.
Zudem soll es erschwert werden, vor der Scheidung Vermögen beiseite zu schaffen und so einen gerechten Zugewinnausgleich unmöglich zu machen. Bisher ist für die Berechnung des Zugewinns zwar die Zustellung des Scheidungsantrages, für die konkrete Höhe der Ausgleichsforderung allerdings das Vermögen zum Zeitpunkt des Scheidungsurteils maßgeblich. Diese bisherige rechtliche Lücke soll durch die Reform geschlossen werden. Zypries geht davon aus, dass vor allem Frauen von den gesetzlichen Änderungen profitieren werden.
(frauennrw.de, 15.09.2008)
