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Finanzieller Ausgleich zwischen Unverheirateten erleichtert

Bundesgerichtshof wertet nichteheliche Lebensgemeinschaften auf

Auch Unverheiratete haben die Möglichkeit, erhebliche Investitionen in die gemeinsame Zukunft als Paar nach einer Trennung zurückzufordern. Dies geht aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor, das im August veröffentlicht worden ist. Im konkreten Fall hatte ein in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebendes Paar gemeinschaftlich Geld und Arbeitskraft in den Kauf eines Grundstücks und Bau eines Hauses investiert. Alleineigentümerin war allerdings die Frau.

Nach der Trennung forderte der Mann einen finanziellen Ausgleich für das Geld und die Arbeitsstunden, die er in das Haus gesteckt hatte. In der bisherigen Rechtssprechung war das nicht möglich. Mit seinem neuen Urteil hat der BGH die Rechte von Unverheirateten aber aufgewertet und festgestellt: Schafft ein Paar mit Blick auf das weitere Zusammenleben Vermögenswerte von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, kann es bei einer Trennung Ausgleichsansprüche geben.

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(frauennrw.de, 17.09.2008)

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