Ratgeber bei Gesetzesinitiativen und Reformvorhaben
Am 19. September hat der Deutsche Juristinnenbund sein 60-jähriges Bestehen gefeiert. Der Zusammenschluss von Juristinnen und Wirtschaftswissenschaftlerinnen, der als Fachverband das Wissen und die Erfahrung seiner weiblichen Mitglieder in die Gesetzgebung einbringt, wurde von prominenten Vertreterinnen aus Politik und Wissenschaft gewürdigt. Veranstaltungsort war passend zur Geschichte des Vereins der Deutsche Bundestag. Denn kurz nach seiner Gründung unterstützte der Deutsche Juristinnenbund (djb) Elisabeth Selbert bei ihrem Kampf um die Verankerung des Gleichberechtigungsgrundsatzes in der Verfassung. Doch die Wiege des Juristinnenbundes liegt in Nordrhein-Westfalen, wo er 1948 auf Initiative der Rechtsanwältin Hildegard Gethmann gegründet wurde.
Am 28. August 1948 kamen in Dortmund sieben Juristinnen zur Gründung der "Vereinigung weiblicher Juristen und Volkswirte e.V." zusammen. Der Verein verstand sich als Nachfolgeorganisation des 1914 gegründeten "Deutschen Juristinnenvereins". Dieser hatte die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen erkämpft, musste seine Arbeit aber nach der Machtergreifung Hitlers einstellen. 1959 wurde aus der Vereinigung der "Juristinnenbund (Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen) e.V." mit bereits 500 Mitgliedern. Schwerpunkt der Arbeit im ersten Jahrzehnt war der Kampf um die Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgrundsatzes und die Anpassung zahlreicher gesetzlicher Vorschriften an den Gleichberechtigungsgrundsatz.
Bis heute hat der djb zu vielen gesetzlichen Verbesserungen für Frauen beigetragen, wie zum Beispiel zur hälftigen Teilung des Zugewinns bei Auflösung der Ehe und zur schrittweisen Verbesserung der Situation unverheirateter Mütter. Er hat sich für die eigenständige soziale Sicherung von Frauen mit einem eigenen Rentenmodell eingesetzt, und steuerrechtliche Initiativen zur Abschaffung des Ehegattensplittings und zur Abzugsfähigkeit von Kosten der Kinderbetreuung für Berufstätige gestartet.
Strafrechtliche Themen, mit denen die Juristinnen sich befasst haben, sind sexuelle Gewaltdelikte, Nötigung, Vergewaltigung in der Ehe und häusliche Gewalt. Sie haben dafür gekämpft, die Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs durchzusetzen und zu erhalten. In jüngerer Zeit beschäftigen den djb auch Probleme der Reproduktionsmedizin und Gentechnologie, eine geschlechtergerechte Gesundheitspolitik, die Rechte von Migrantinnen und die Durchsetzbarkeit von Reformen im europäischen Rahmen.
In allen 16 Bundesländern bestehen Landesverbände und in diesen wiederum zahlreiche Regionalgruppen. Zu den aktuell etwa 2.600 Mitgliedern zählen unter anderen Ministerinnen und Senatorinnen, Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts und an den obersten Bundesgerichten sowie zahlreiche in leitenden Positionen tätige Frauen in Wirtschaft, Justiz, Verwaltung und Wissenschaft. Zur Jubiläumsfeier gratulierten denn auch unter anderen die Vizepräsidentin des Bundestages Gerda Hasselfeldt, MdB, Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, selbst djb-Mitglied und die Senatorin für Justiz des Landes Berlin, Gisela von der Aue.
Hasselfeldt dankte dem djb für das unermüdliche Engagement, mit dem die Juristinnen "insbesondere in der Praxis gewonnenes Wissen in die Gesetzgebung einbringen". Der djb sei "als ein unabhängiger und kritischer Fachverband unverzichtbarer Ratgeber bei wichtigen Reformvorhaben". Es sei deutlich, dass "sich die Geschichte des Juristinnenbunds als eine Chronik der Emanzipation in der Bundesrepublik" lese.
Den Landesverband Nordrhein-Westfalen gibt es seit 1993 als eigenständige Einheit im djb. Regionalgruppen bilden Juristinnen in Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster und Ostwestfalen.
(frauennrw.de, 23.09.2008)