Langer Kampf der Stimmrechtsbewegung
In diesen Tagen wird mit vielen Veranstaltungen an die Verkündigung des Wahlrechts für Frauen und an ihre erste Teilnahme an einer Wahl erinnert. Vor 90 Jahren, am 12. November 1918, erhielten Frauen das Recht zu wählen. Gut zwei Monate später strömten über 80 Prozent der Frauen erstmals an die Wahlurnen. Am 19. Januar 1919 wurde die verfassungsgebende Nationalversammlung gewählt.
Als eine der Ersten hatte die deutsche Schriftstellerin und Frauenrechtlerin Hedwig Dohm bereits 1873 das Wahlrecht für Frauen gefordert. Bis die Stimmrechtsbewegung, in der sich Frauen aus allen Teilen der Bevölkerung engagierten, Erfolg hatte, galt es allerdings noch viele Hürden beiseite zu räumen. Nicht nur den Männern, auch vielen Frauen ging die Forderung nach politischer Teilhabe von Frauen zu weit. Viele befürworteten aber bessere Bildungsmöglichkeiten für Mädchen und Frauen und setzten sich hierfür ein, allen voran die Lehrerin Helene Lange. Mit der preußischen Mädchenschulreform von 1908, die Frauen auch erstmals ein Studium an einer Universität ermöglichte, war im Bereich der Bildung bereits ein großer Fortschritt erzielt.
Im gleichen Jahr wurde zudem ein reichseinheitliches Vereinsgesetz verabschiedet, das Frauen ermöglichte Mitglied in einer politischen Partei zu werden. Bereits 1902 hatten Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann in Hamburg den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht gegründet, der später Mitglied im Weltbund für Frauenstimmrecht wurde. Die Frauenstimmrechtsbewegung erlebte dadurch einen neuen Aufschwung. Am ersten Internationalen Frauentag im März 1911 demonstrierten mehr als eine Million Frauen in Deutschland für das Wahlrecht.
Das gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht für alle Frauen und Männer ab 20 Jahre wurde dann per Dekret des Rates der Volksbeauftragten am 12. November 1918 eingeführt. Am 19. Januar 1919 hatten die Frauen bei der Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung dann erstmals das aktive und passive Wahlrecht. Die Wahlbeteiligung der Frauen war sehr hoch: 82,3 Prozent der wahlberechtigten Frauen nutzten ihr neues Recht. 300 Frauen kandidierten, 37 wurden gewählt. Von den insgesamt 423 Abgeordneten in der verfassungsgebenden Nationalversammlung waren 386 Männer, der Frauenanteil lag bei knapp neun Prozent.
Heute stellen Frauen etwa ein Drittel aller Abgeordneten in Bund und Ländern. Der Frauenanteil im 16. Deutschen Bundestag beträgt 32,2 Prozent, im nordrhein-westfälischen Landtag sind 53 der 187 Abgeordneten Frauen (28,34 %). In den Kommunen sind Frauen seltener vertreten. Deutschlandweit liegt ihr Anteil durchschnittlich bei 25 Prozent.
(frauennrw.de, 19.11.2008)