Juristinnenbund: ''Gesetz bringt klaren Vorteil für Frauen''
Nach einer Scheidung müssen sich Eheleute nicht nur mit dem emotionalen Scherbenhaufen, sondern auch mit der gerechten Verteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche auseinandersetzen. Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung ist dies vom Gesetzgeber noch relativ eindeutig geregelt. Sind jedoch private Rentenversicherungen oder Betriebsrenten vorhanden, war das Regelwerk bisher so kompliziert, dass nur wenige Fachleute den Durchblick hatten. Mit der am 12. Februar vom Bundestag beschlossenen Neuregelung des Versorgungsausgleichs wird die Teilung der Rentenansprüche deutlich übersichtlicher und einfacher. Wenn sie den Bundesrat passiert hat, tritt sie ab September 2009 in Kraft.
Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Ansprüche der Geschiedenen geteilt. War nur der Ehemann berufstätig, erhält die Exfrau die Hälfte der in der Ehezeit erworbenen Ansprüche. Um private Rentenversicherungen zwischen den Geschiedenen zu teilen, wurde für die Exfrau bislang ein fiktiver Anspruch errechnet. Doch die endgültige Höhe von privaten Rentenversicherungen, Ansprüchen aus Betriebsrenten oder Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst steht erst bei Fälligkeit im Rentenalter endgültig fest, weil über Jahrzehnte anfallenden Zinserträge und andere Faktoren mitbewertet werden. In der Praxis hieß das nicht nur, dass sich frühere Eheleute bei Eintritt ins Rentenalter erneut über diese Ansprüche auseinandersetzen mussten. Der für die Frau errechnete fiktive Anspruch entsprach oft nicht der tatsächlichen Rentenentwicklung, und der Versorgungsausgleich benachteiligte daher die Ehefrauen.
Wird in Zukunft bei einer Scheidung das private Rentenkonto des Ehemannes geteilt, erhält die Exfrau ihr eigenes Konto und wird somit regelmäßig über den Wert dieser Zusatzversorgung informiert. Die Darmstädter Anwältin Dr. Angelika Nake, Vorsitzende der Kommission Familienrecht im Deutschen Juristinnenbund, begrüßt die Gesetzesänderung sehr. Da in Deutschland Altersarmut für Frauen zunehmend ein Problem werde, sei es eine wirkliche Errungenschaft, dass nun auch die Zusatzversorgung transparent und gerecht geteilt wird.
(frauennrw.de, 19.2.2009)