Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
  1. Frauen NRW

Geschlecht zweithäufigster Diskriminierungsgrund

Erste Zahlen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Geschlecht ist nach Behinderung das zweithäufigste Diskriminierungsmerkmal, mit dem sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in den vergangenen zwei Jahren beschäftigt hat. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage "Schwerpunktsetzung und Arbeitweise der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf dem Prüfstand" hervorgeht, waren zwischen Februar 2007 und Ende März 2009 von insgesamt 2389 Fällen mehr als ein Viertel (638 Fälle) Anfragen zur Benachteiligung aufgrund des Geschlechts.

Behinderung, Geschlecht und Alter häufigste Gründe für Benachteiligung

Behinderung war mit 667 Fällen das häufigste Diskriminierungsmerkmal. Damit machten Anfragen aufgrund von Diskriminierung durch Behinderung und Geschlecht mehr als die Hälfte der Fälle aus (55 %). Von den restlichen Anfragen entfielen 512 auf das Merkmal Alter, 377 auf das Merkmal ethnische Herkunft/rassistische Diskriminierungen, 109 auf das Merkmal sexuelle Identität, 75 auf das Merkmal Religion und elf auf das Merkmal Weltanschauung. In rund 100 Fällen (überwiegend zu den Merkmalen Behinderung und Geschlecht) hat die ADS eine Stellungnahme der Beteiligten eingefordert. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hatte die ADS mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 eingerichtet. Zum 1. Februar 2007 wurde Dr. Martina Köppen zur Leiterin berufen.

Weiterführende Links:

(frauennrw.de, 21.07.2009)

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