Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
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Erst seit 50 Jahren sind Frauen und Männer in Erziehungsfragen gleichberechtigt

Am 29. Juli 1959 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Vorrecht des Vaters für verfassungswidrig

Zwar garantiert unsere Verfassung Frauen und Männern seit 60 Jahren gleiche Rechte, doch in Erziehungsfragen sind Mütter und Väter erst seit 50 Jahren gleichberechtigt. Erst nach und nach wurden rechtliche Regelungen und Gesetze, die dem 1949 in der Verfassung verankerten Gleichberechtigungsprinzip entgegenstanden, angepasst. Die Vormachtstellung des Mannes im Ehe- und Familienrecht fiel erst zehn Jahre später und auch erst aufgrund der Verfassungsbeschwerde von vier Müttern gegen die Paragraphen 1628 und 1629 des Bürgerlichen Gesetzbuches und mit Unterstützung des Juristinnenbundes.

"Stichentscheid des Vaters"

Selbst das 1958 in Kraft getretene Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau ließ dem Mann in allen familiären Angelegenheiten, also auch bei der Kindererziehung, noch das letzte Wort. Bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern galt nach wie vor der "Stichentscheid" des Vaters. Und selbst für uneheliche Kinder war ein Amtsvormund und nicht die Mutter zuständig.

Volle "Gleichordnung" von Vater und Mutter

Am 29. Juli 1959 verkündete Erna Scheffler, erste und lange Zeit einzige Richterin am Bundesverfassungsgericht, dass die entsprechenden Paragraphen im neuen Gleichberechtigungsgesetz verfassungswidrig sind: "Die zwischen den Eltern bestehende sittliche Lebensgemeinschaft und ihre gemeinsame, unteilbare Verantwortung gegenüber dem Kinde führen in Verbindung mit dem umfassenden Gleichberechtigungsgebot der Verfassung im Bereich der elterlichen Gewalt zu voller Gleichordnung von Vater und Mutter." Sollten sich Vater und Mutter in wichtigen Fragen einmal nicht einigen können, hatten nun beide Elternteile das Recht, einen Vormundschaftsrichter anzurufen.

Bis zur Verbannung des Stichentscheids des Vaters aus dem Gesetz gingen jedoch noch weitere 20 Jahre ins Land, denn eine Reaktion des Gesetzgebers erfolgte erst mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge vom 18. Juli 1979.

Weiterführende Links:

(frauennrw.de, 28.07.2009)

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