Reform ist ab September in Kraft
Am 1. September ist das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs und Vormundschaftsrechts in Kraft getreten. Die Neuregelungen im Zugewinnausgleichsrecht sorgen für mehr Gerechtigkeit bei einer Scheidung. Wenn sich Eheleute nach der Trennung über das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen auseinandersetzen, gelten ab sofort neue Regelungen, die insbesondere den finanziell meist schwächer gestellten Frauen zugute kommen. Der Deutsche Juristinnenbund begrüßt die Reform.
So wird in Zukunft berücksichtigt, wenn ein Ehepartner mit Schulden in die Ehe gegangen ist und diese Schulden während der Ehezeit getilgt wurden. Zudem wird möglichen Manipulationen am Vermögen besser vorgebeugt. Künftig kann jeder Ehepartner zum Zeitpunkt der Trennung Auskunft über das Vermögen des anderen verlangen. Damit werden die Möglichkeiten, zwischen Trennung und dem Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags Vermögen zu verschieben, deutlich begrenzt.
(frauennrw.de, 16.09.2009)
