Europäische Arbeitnehmerinnen profitieren von 'Gender-Richtlinie'
Ein jetzt in Brüssel erschienener neuer Bericht über die EU-Richtlinie 2002/73/EG gibt Auskunft über die Umsetzung der so genannten "Gender-Richtlinie". Die 2002 verabschiedete Richtlinie verpflichtete die europäischen Mitgliedstaaten, bis 2005 umfangreiche Bestimmungen zum Schutz vor Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz in nationales Recht zu übertragen. Mit der Richtlinie soll die Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie bei den Arbeitsbedingungen vorangetrieben werden.
Der vorliegende zehn Seiten umfassende Bericht gibt nun sieben Jahre nach Inkrafttreten Auskunft über die Umsetzung der Richtlinie. Er verdeutlicht noch einmal die Bedeutung der Richtlinie für das Gleichstellungsrecht der EU und führt auf, welche rechtlichen und institutionellen Fortschritte auf ihrer Grundlage erfolgt sind. Insgesamt konstatiert der Bericht eine zufriedenstellende Bilanz. Bei der Durchsetzung des Gleichstellungsrechts sieht er die nationalen Gleichstellungsstellen in einer Schlüsselrolle: bei der Förderung der Gleichstellung insgesamt, vor allem aber auch bei der Unterstützung von Diskriminierungsopfern. Diese scheuen häufig den herkömmlichen Rechtsweg und wenden sich eher an eine Gleichstellungsstelle. Um eine weitere Sensibilisierung für die Problematik und eine wirksame Nutzung der Antidiskriminierungsinstrumente zu erreichen, so der Bericht, sei aber eine breite Einbeziehung aller gesellschaftlichen Akteure ausschlaggebend.
Der Bericht informiert auch über Versäumnisse der Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihres nationalen Rechts an die Richtlinie und die darauf hin eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren.
(frauennrw.de, 24.09.2009)