Unterschriftenaktion gegen Unterhaltsrechtsreform
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat zu einer Unterschriftenaktion gegen das seit Januar 2008 geltende neue Unterhaltsrecht aufgerufen. Der djb kritisiert, dass im Scheidungsfall vor allem Frauen benachteiligt sind, die im Vertrauen auf die Rechtslage bei ihrer Eheschließung ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben . "Die Chance, für ihre Zukunft rechtzeitig zu planen, wurde diesen Frauen genommen", so der djb. Er fordert den Gesetzgeber deshalb auf, diese "Alt-Ehen" zu schützen.
Dem neuen Unterhaltsrecht liegt der Grundsatz der Eigenverantwortung der Ehepartner nach einer Scheidung zugrunde: Betreuende Elternteile erhalten nur bis zum dritten Lebensjahr ihrer Kinder Unterhalt vom geschiedenen Partner. Je nachdem, inwieweit vor Ort Kinderbetreuungsmöglichkeiten vorhanden sind, muss der betreuende Elternteil nun durch eigene Erwerbstätigkeit für seinen Unterhalt sorgen. Nach altem Recht hatten zuvor Verheiratete auf jeden Fall Anspruch auf Unterhalt bis zum achten Lebensjahr des Kindes.
Laut dem djb benachteiligt das neue Recht insbesondere Frauen, die zugunsten von Ehe und Familie ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben. Zwar sind Verlängerungsmöglichkeiten des Unterhaltsanspruches im Gesetz vorgesehen und die Dauer der Ehe kann danach einen Grund für eine mögliche Fortzahlung des Unterhaltes darstellen. Was eine Langzeitehe ist, ist jedoch nicht konkret definiert. Ebenso ist die von den Ehepartnern gemeinsam getroffene Entscheidung für eine bestimmte Rollenverteilung zu berücksichtigen. Die Beweislast liegt allerdings beim betreuenden Elternteil. Eine Entscheidung für oder gegen weitere Unterhaltszahlungen erfordert daher Einzelfallentscheidungen und liegt damit jeweils im Ermessen der Richterinnen und Richter.
Aus Sicht der Juristinnen klaffen zudem die gesetzlichen Anforderungen an eine Erwerbstätigkeit der Mütter und die gesellschaftliche Realität der Kinderbetreuungsmöglichkeiten weit auseinander. Aus ihrer Sicht sind ausreichend umfangreiche und flexible Betreuungsmöglichkeiten oft nicht gegeben. Mit der Unterschriftenaktion fordert der djb daher den Gesetzgeber auch dazu auf, diese für viele Mütter verwirrende Situation zu klären.
Die gesammelten Unterschriften-Listen sollen Mitte März Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) übergeben werden. Der Aktion des djb haben sich bereits viele Frauenvereine und -verbände angeschlossen. Auch der Deutsche Frauenrat unterstützt die Forderungen. Er verweist auf einen Beschluss seiner Mitgliederversammlung 2009, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, dafür Sorge zu tragen, dass die neue Unterhaltsregelung im Sinne des Vertrauensschutzes "durch eine Altfallregelung für Altehen" ergänzt wird.
Vorlagen für die Sammlung von Unterschriften, die noch bis zum 9. März direkt an den Verband gesendet werden können, finden Sie auf der Internetseite des djb.
(frauennrw.de, 01.03.2010)