Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
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Minister Armin Laschet und Frauenratsvorsitzende Dr. Aden: "Beim Kampf gegen Lohnungleichheit müssen alle an einem Strang ziehen"

"Equal Pay Day" am 26. März 2010

Pressemitteilung vom 25.03.2010

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration teilt mit:

"In Deutschland verdienen Frauen im Durchschnitt fast ein Viertel weniger als ihre männlichen Kollegen. Das ist inakzeptabel!", erklärten Frauenminister Laschet und die Vorsitzende des Frauenrats Nordrhein-Westfalen, Dr. Patricia Aden, aus Anlass des morgigen "Equal Pay Day" in Düsseldorf.

"Es gibt sehr unterschiedliche, zum Teil versteckte Ursachen für die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen. Entsprechend differenziert müssen die Ansatzpunkte für Maßnahmen gegen die Lohnungleichheit sein. Fortschritte können wir nur erzielen, wenn wir alle an einem Strang ziehen: Politik, Unternehmen und Sozialpartner", betonte Laschet

Ein Großteil der Lohndifferenz ist zu erklären durch die unterschiedliche Bezahlung von Männer- und Frauenberufen, die Unterbrechung der Berufstätigkeit zugunsten von Kindern oder Pflegebedürftigen, Teilzeitarbeit und die schlechteren Aufstiegschancen von Frauen.

"Wir unterstützen Frauen beim Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Familienphase und fördern intensiv den beruflichen Aufstieg von hochqualifizierten jungen Frauen aus der Wirtschaft. Durch die Neuregelung des Elterngeldes und den massiven Ausbau der Kinderbetreuung insbesondere für die unter Dreijährigen ist es erheblich leichter geworden, den familienbedingten Ausstieg aus dem Beruf kürzer zu halten. Diese Maßnahmen der Landesregierung werden in ihrem Zusammenspiel dazu beitragen, dass der Lohnabstand zwischen Männer und Frauen zurückgeht", so Minister Laschet heute in Düsseldorf.

Die Vorsitzende des Frauenrates Nordrhein-Westfalen, Dr. Patricia Aden, betonte, dass die unterschiedliche Bezahlung von Männer- und Frauenberufen den Lohnabstand maßgeblich beeinflusse. "Leider müssen wir feststellen, dass die frauentypischen Berufe im Dienstleistungssektor in der Regel schlechter bezahlt werden als Berufe im technisch-naturwissenschaftlichem Bereich, die vorzugsweise von Männern gewählt werden. Der Frauenrat Nordrhein-Westfalen hat verschiedentlich auf diese Schieflage hingewiesen und begrüßt daher ausdrücklich die Programme der Landesregierung zur Steigerung des Interesses von Mädchen und jungen Frauen an technischen Berufen", so Dr. Aden weiter.

Darüber hinaus können Mindestlöhne für Branchen mit hohem Frauenanteil, die in Abstimmung mit den Tarifpartnern festgelegt werden, zur Minderung des Lohnabstandes beitragen. "Solche Mindestlöhne gelten zum Beispiel für die Gebäudereinigungsbranche und in Nordrhein-Westfalen auch für das Friseurhandwerk und das Gaststätten- und Hotelgewerbe", stellte Laschet fest. Mit der Aufnahme der Pflegebranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bestehe auch in diesem Bereich des Arbeitsmarktes die Voraussetzung für einen Mindestlohn.

Statistische Berechnungen unter anderem des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) haben ergeben, dass ein Teil des Lohnabstandes zwischen Männer und Frauen nicht auf objektive, beobachtbare Faktoren wie zum Beispiel den gewählten Beruf oder die Berufsunterbrechung zurückzuführen ist. "Jedes Unternehmen in Nordrhein-Westfalen kann hier etwas tun. Mit dem Analyseverfahren Logib-D können Firmen prüfen, ob weibliche und männliche Beschäftigte unterschiedlich entlohnt werden, welche objektiven Gründe hierfür ausschlaggebend sind und ob es gegebenenfalls auch Ungerechtigkeiten gibt", appellierte Laschet.

Das Bundesfamilienministerium bietet interessierten Betrieben den Selbsttest Logib-D zum Download und eine kostenlose Vergütungsberatung an. Weitere Informationen finden Unternehmen im Internet unter www.logib-d.de.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration, Telefon 0211 8618-4338.

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