Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
  1. Frauen NRW

Mindestlohn für Hilfskräfte in der Altenpflege voraussichtlich ab 1. August

Grundpflege wird zu rund 90 Prozent von Frauen geleistet

Die Nachricht, dass in der Pflegebranche voraussichtlich ab 1. August ein Mindestlohn gezahlt werden soll, wird besonders Frauen freuen. Denn von den Hilfskräften in der ambulanten und stationären Altenpflege sind laut des Geschäftsführers des Deutschen Pflegeverbands, Rolf Höfert, rund 90 Prozent weiblichen Geschlechts. Die meisten arbeiten in Teilzeit und vereinbaren ihre berufliche Tätigkeit mit familiären Verpflichtungen. Die geringen Löhne in der Branche gehen einher mit unregelmäßigen Arbeitszeiten, auch nachts und sonntags, sowie mit gesundheitlichen Problemen aufgrund des Hebens schwerer Lasten oder ungünstiger Körperhaltungen.

Nachdem sich die Pflegekommission beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits im März auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde im Westen und 7,50 Euro im Osten verständigt hatte, schien diese Einigung durch die Intervention des Bundeswirtschaftsministers zuletzt wieder in Frage gestellt. Am 20. Mai hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen endgültig grünes Licht für den Mindestlohn in der Pflege gegeben. Die Regelung ist nun bis Ende 2014 befristet und beinhaltet Steigerungen zum 01. Januar 2012 und zum 01. Juli 2013 um nochmals jeweils 25 Cent. Damit wird der Verdienst im Osten 2013 mindestens 8 Euro und im Westen 9 Euro je Stunde betragen. Diese Verordnung gilt weder für Pflegefachkräfte noch für die Beschäftigten in Krankenhäusern.

Weiterführende Links:

(frauennrw.de, 29.06.2010)

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