Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
  1. Frauen NRW

Empfehlung für mehr Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen

Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat ihre Diversity-Empfehlungen konkretisiert

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat ihre bisherige Diversity-Empfehlung für mehr Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen konkretisiert. Auch in Vorständen und Führungspositionen sollen Frauen zukünftig angemessen berücksichtigt werden. Klaus Müller, Vorsitzender der Kommission: "Frauenförderung ist nicht ein Tribut an den Zeitgeist, sondern liegt im ureigenen Interesse der Unternehmen." Der Einzug von Frauen in die Führungsebenen von Unternehmen sei nicht nur gesellschaftspolitisch wünschenswert, sondern auch unter ökonomischen Gesichtspunkten sinnvoll.

Zielvorgabe: Angemessene Beteiligung von Frauen

Laut Beschluss der Regierungskommission vom 26. Mai sollen die Aufsichtsräte, zukünftig konkrete Ziele für ihre Zusammensetzung benennen und dabei insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Die Vorschläge der Aufsichtsräte an die zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen. Aufsichtsräte werden von den Aktionärinnen und Aktionären in der Hauptversammlung gewählt. In größeren Unternehmen sind auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vertreten. Zu den Aufgaben eines Aufsichtsrates gehören neben Beratung und Kontrolle des Vorstandes die Bestellung seiner Mitglieder. Auch bei der Zusammensetzung der Vorstände sollen die Aufsichtsräte zukünftig eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben. Die Vorstände wiederum sind angehalten, bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen auf eine angemessene Beteiligung von Frauen zu achten.

Dokumentation im Geschäftsbericht

Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung transparent gemacht werden. Börsennotierte Gesellschaften müssen Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex im jährlichen Geschäftsbericht veröffentlichen. "Damit werden die konkreten Planungen für mehr Frauen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar", so Klaus-Peter Müller, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.

Frauenverbände begrüßen die Empfehlung

Der Deutsche Juristinnenbund und die Initiative "FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte" begrüßten den neuen Entwurf des Kodex. "Die Regierungskommission macht endlich ernst mit der Forderung nach mehr Gleichberechtigung in Führungsetagen. Dies ist ein mutiger und richtiger Schritt", erklärte Monika Schulz-Strelow, Präsidentin von FidAR. Der Juristinnenbund fordert von den Unternehmen jetzt konkrete Pläne dazu, wie der Anteil von Frauen in Aufsichtsrat und Vorstand erhöht werden kann und Informationen darüber, welchen Anteil von Frauen in Führungspositionen die Unternehmen für angemessen halten und bis wann sie diese erreichen wollen.

Weiterführende Links:

(frauennrw.de, 06.07.2010)

 

Beratungsstellenfinder

Karte_NRW