Die Beteiligung von Frauen an Führungspositionen in der Wirtschaft ist nach wie vor auf einem niedrigen Level. Das nahm der Deutsche Juristinnenbund 2009 zum Anlass das Projekt "Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung" zu starten. Die Ergebnisse des Projekts wurden jetzt in Berlin präsentiert.
Im Juni 2010 war unter den 185 Vorstandsmitgliedern der DAX30-Unternehmen eine Frau. Von den 260 DAX30-Aufsichtsratspositionen der Anteilseignerinnen und Anteilseigner waren 19 mit Frauen besetzt. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) wollte Einfluss auf diese unbefriedigende Situation nehmen. Im Jahr 2010 nahmen Mitglieder des djb an über 70 Hauptversammlungen von großen deutschen Aktiengesellschaften teil. Dort erfragten sie als Aktionärinnen, welche Bemühungen Unternehmen bisher unternommen hätten, um Führungspositionen mit Frauen zu besetzen. Die Auswertungen der Befragungen können in einer umfangreichen Studie nachgelesen werden.
Dem Bekenntnis zu Diversity folgt keine Umsetzung
Zentrales Ergebnis ist, dass Unternehmen sich zu Diversity bekennen und prinzipiell die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen befürworten. Allerdings wird dieses Bekenntnis nicht gelebt und umgesetzt. Neun Jahre nach der "Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft" stellt die Studie immer noch einen Mangel an konkreten Ansätzen fest, um den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Flankierende Maßnahmen und spezielle Frauenförderprogramme haben nichts daran geändert, dass die informellen Unternehmensstrukturen für Frauen nach oben hin nach wie vor undurchlässig sind.
Handlungsempfehlungen
Die Studie erhält zusätzlich zu der Auswertung gezielte Vorschläge und Handlungsempfehlungen, wie der Wandel hin zu einer angemessenen Beteiligung von Frauen im Management gestaltet werden kann. Die Unternehmen müssen hierbei selbst aktiv werden. Es fehlt bislang an Zielvorgaben, Kennziffern und konkreten Maßnahmen. Zum Beispiel könnten Sanktionen verhängt werden, wenn Frauen bei der Besetzung von Führungspositionen nicht beachtet werden. In der Studie wird eine Bandbreite von Maßnahmen diskutiert, die die Präsenz von Frauen in Führungspositionen erhöhen könnten - etwa die gesetzliche Mindestbeteiligung von Frauen in Vorstand und Aufsichtsrat. Ein gesonderter Abschnitt enthält zudem Handlungsempfehlungen von Frauen, die bereits Führungspositionen in der Wirtschaft besetzen.
Weiterführende Links:
(frauennrw, 29.12.2010)